Vereinshaftpflicht
Schäden und Unfälle, je grösser der Verein umso grösser das Risiko und die Schadenshöhe. Die vorhandenen Risiken zu erkennen und die richtige Vorsorge hierfür zu treffen gehört i.d.R. zu den Aufgaben eines Vereinsvorstandes.
Die Sicherheit im Verein kam im besonderen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit durch den tragische Unglücksfall in Bad Reichenhall als die Decke einer Eissporthalle einstürzte und es viele Todesfälle zu beklagen gab. Viele Vereinsräumlichkeiten, ob Hallen oder Sportstätten entsprechen leider nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Hieraus ergibt sich für den Vereinsvorstand beispielsweise die Frage: Worauf habe ich bei Nutzung von Räumlichkeiten zu achten? Weitaus häufiger muss richtig vorgesorgt werden wenn Veranstaltungen, Turniere, Bauvorhaben, Abbrennen eines Feuerwerks und dergleichen anstehen. Vereinssicherheit ist also nicht nur alleine an der Vereinshaftpflichtversicherung festzumachen!
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt alle Mitglieder des versicherten Vereines, vom normalen Mitglied bis hin zu dem Vorstand des Vereins. Die Schäden, die die Mitglieder untereinander sich zufügen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hier hilft dann nur eine private Haftpflichtversicherung des Einzelnen.
Empfehlung:
Wenigstens einmal pro Jahr ist der Versicherungsumfang der Vereinsversicherung zu überprüfen und bei
erweiterten Vereinsaktivitäten ggf. anzupassen.
Haftung des Vereins - wem gegenüber haftet der Verein?
Der Verein haftet gegenüber dem eigenen
- Personal,
- Teilnehmern,
- Zuschauern und
- sonstigen Dritten.
Risiken des Vereins
Alle Risiken des Vereinslebens lassen sich nicht versichern, hierzu ist dieses Thema zu komplex. Die folgende Aufzählung gilt somit als Beispiel und kann nicht abschliessend sein.Der Verein haftet als Veranstalter im Innen- wie im Aussenbereich, als
- Mieter,
- Betreiber,
- Grossveranstalter,
- Festveranstalter,
- Ausflugsveranstalter,
- Reiseveranstalter,
- Gastwirt,
- Bauherr,
und in vielen weiteren Bereichen.
Haftung des Vorstandes - Aufgabe
Der Vorstand trägt die Verantwortung und ist verpflichtet den richtigen, angemessenen Versicherungsschutz zu wählen. Die vielfältigen Haftungstatbestände für den Verein und deren Organe führen die unterschiedlichsten Risiken herbei. Hier sind dann die entsprechenden Versicherungen notwendig.
Aus den folgenden Situationen entstehen sehr schnell persönliche Haftungstatbestände für die Vereins-Verantwortlichen:
- Mitarbeiter werden nicht genügend überwacht
- Mitarbeiterfehlauswahl bei Einstellungen
- Abschluss von längerfristigen Verträgen die sich als unvorteilhaft herausstellen
- Zweckgebundene Spendengelder werden nicht richtig verwendet
- Öffentliche Mittel werden nicht richtig beantragt bzw. gänzlich versäumt
- Forderungsausfälle die aus der falschen Wahl von Auftragnehmern herrühren
- Gemeinnützigkeit wird aberkannt
- und vieles mehr.
Hier einige Prämienbeispiele:
Hier einige Kosten Beispiele für eine Vereinshaftpflichtversicherung:
Tanzverein | 200 Mitglieder | ca. 160,00 Euro |
Tanzsportverein und Durchführung einer Europameisterschaft |
130 Mitglieder | ca. 133,00 Euro |
Tafel - Verein für Verteilung von Lebensmitteln | 85 Mitglieder | ca. 80,00 Euro |
Backesverein ein Sommerfest mit 500 Besuchern |
130 Mitglieder | ca. 107,00 Euro |
Verein zur Förderung und Bildung mit Sitz in Österreich |
150 Mitglieder | ca. 155,00 Euro |
Handwerkerverein und 2 Ausstellungen pro Jahr mit jeweils 500 Besucher |
36 Mitglieder | ca. 105,00 Euro |
Elternverein und zwei öffentlichen Veranstaltungen |
120 Mitglieder | ca. 133,00 Euro |
Kinderverein und drei Kinderfesten |
80 Mitglieder | ca. 110,00 Euro |
nicht eingetragener Verein und 2 Veranstaltungen mit jeweils 400 Besucher |
6 Mitglieder | ca. 133,00 Euro |
Pferdeverein / Pferdezuchtverein und drei vereinseigenen Pferden |
120 Mitglieder | ca. 320,00 Euro inkl. Pferdehaftpflicht |
Hasenverein / Hasenzuchtverein und drei Zuchtausstellungen mit insgesamt 1200 Besuchern |
220 Mitglieder | ca. 220,00 Euro |
Taubenverein / Taubenzuchtverein | 30 Mitglieder | ca. 80,00 Euro |
Vogelverein / Vogelzuchtverein und zwei Vogelschauen |
120 Mitglieder | ca. 120,00 Euro |
Hundverein / Hundezuchtverein | 90 Mitglieder | ca. 105,00 Euro |
Katzenverein / Katzenzuchtverein und drei Katzenausstellungen mit jeweils 300 Besuchern |
130 Mitglieder | ca. 150,00 Euro |
Seniorenverein | 110 Mitglieder | ca. 85,00 Euro |
Männerverein und Veranstalter einer Kirmes mit 1000 Besucher |
36 Mitglieder | ca. 180,00 Euro |
Jugendverein und drei Veranstaltungen mit jeweils 500 Besucher |
76 Mitglieder | ca. 133,00 Euro |
Tierheimverein | 90 Mitglieder | ca. 105,00 Euro |
Fußballverein | 100 Mitglieder | ca. 135,00 Euro |
Tae-Kwon-Do Verein | 50 Mitglieder | ca. 125,00 Euro |
Gesangsverein | 230 Mitglieder | ca. 230,00 Euro |
Wissensch. Verein | 160 Mitglieder | ca. 134,00 Euro |
Pilz- und Naturschutzverein | 140 Mitglieder | ca. 185,00 Euro |
Geselliger Verein z.B. Billard- , Kegel-, Musikverein | 80 Mitglieder | ca. 95,00 Euro |
Kulturverein | 50 Mitglieder | ca. 107,00 Euro |
Faschingsverein incl. Veranstalterhaftpflicht für Auf- und Abbau Narrenbaum |
30 Mitglieder | ca. 185,00 Euro |
Förderverein | 580 Mitglieder | ca. 248,00 Euro |
Motorradverein | 20 Mitglieder | ca. 85,00 Euro |
Boxverein | 50 Mitglieder | ca. 123,00 Euro |
Kunstverein | 10 Mitglieder | ca. 76,00 Euro |
Theaterverein | 90 Mitglieder | ca. 89,00 Euro |
Selbsthilfeverein | 25 Mitglieder | ca. 67,00 Euro |
Traditionsverein und 3 Veranstaltungen mit jew. 300 Besucher |
120 Mitglieder | ca. 180,00 Euro |
Heimatverein und 5 Veranstaltungen mit jew. 200 Besuchern |
22 Mitglieder | ca. 220,00 Euro |
Förderverein und 2 Veranstaltungen mit jew. 800 Besuchern (Kirchweihtanz, Beachparty) |
12 Mitglieder | ca. 294,00 Euro |
Schachclub | 90 Mitglieder | ca. 75,00 Euro |
Gartenverein und zwei Vereinsfesten |
15 Mitglieder | ca. 85,00 Euro |
Oldtimer - Club mit zwei Oldtimertreffen mit jeweils 500 Besuchern |
115 Mitglieder | ca. 146,00 Euro |
Kleingartenverein | 120 Mitglieder | ca. 96,00 Euro |
Kirchengemeinde | 200 Mitglieder | ca. 170,00 Euro |
Kindergarten e. V. mit 100 Kindern und 6 Erzieherinnen |
70 Mitglieder | ca. 214,00 Euro |
Werbegemeinschaft | 18 Mitglieder | ca. 80,00 Euro |
Forschungsverein mit 3 Tagungen mit jeweils 400 Teilnehmern |
160 Mitglieder | ca. 190,00 Euro |
Bürgerinitiative e.V. mit 3 Veranstaltungen |
120 Mitglieder | ca. 155,00 Euro |
Ballettverein |
70 Mitglieder | ca. 80,00 Euro |
Interessengemeinschaft e.V. |
220 Mitglieder | ca. 160,00 Euro |
Kirmesverein mit 10 Veranstaltungen p.a. mit 2000 Besuchern |
60 Mitglieder | ca. 273,00 Euro |
Reit- , Zucht- , und Fahrverein mit drei Turniere p.a. |
70 Mitglieder | ca. 150,00 Euro |
Stand 2023 |
Veranstalterhaftpflicht
Für Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen (z.B. Gau- und Bundesfeste, Ausstellungen, Luftfahrtveranstaltungen , interne und offene Wettbewerbe, usw.) benötigt jeder Verein zusätzlich zur Vereinshaftpflicht eine eigene Veranstalterhaftpflicht.
Als Veranstalter sind Sie und alle zur Durchführung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter dafür verantwortlich,
dass niemand zu Schaden kommt. Wird allerdings jemand durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit
ein Schaden zugefügt, so haften Sie als Veranstalter. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn beispielsweise bei
einer Veranstaltung ein oder mehrere Teilnehmer verletzt werden. Sie gilt dabei für die gesamte Dauer der
Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nacharbeiten. Die Veranstaltungshaftpflicht kann Sie als Veranstalter
vor den finanziellen Folgen schützen. Diese beinhaltet auch die vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht
von Vermietern, Verpächtern und Leasinggebern. Wenn Sie die Funktion eines Veranstalters übernehmen, sind Sie laut Gesetz
verpflichtet finanziell abgesichert zu sein, denn im Falle eines
Schadens werden Sie in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht und haften mit Ihrem ganzen Vermögen.
Weiterer möglicher Versicherungsumfang der Veranstaltungshaftpflicht:
- Abgabe von Speisen und Getränken
- Benutzung von Zelten, Tribünen, Podien
- Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern u.ä.
- Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
- Be- und Entladeschäden
- Vor- und Nacharbeiten
- Internet-Technologien
- Persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Veranstalter zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Hilfskräfte
Beispiele für mögliche Schäden:
- Ein Besucher stolpert über ein nicht gesichertes Kabel und verletzt sich schwer
- es kommt zu einer Panik unter den Besuchern und die Notausgangstüre lässt sich nicht öffnen
- einstürzendes Festzelt während einer Veranstaltung
- Schäden beim Auf- und Abbau
- Abgabe verdorbener Lebensmittel (z.B. Salmonellenerkrankung bei den Besuchern)
Wann leistet die Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht?
Auch die Veranstalterhaftpflichtversicherung leistet nicht bei allen Schadensfällen. So sind Schäden an beweglichen gemieteten Sachen in der Regel ausgeschlossen. Wer also einen Saal mit Mobiliar und Geschirr mietet, erhält keine Leistung aus der Versicherung, wenn der Vermieter einen Schaden an diesen Sachen geltend macht. Mietsachschäden an Gebäuden (nicht Zelte) sind in der Regel mitversichert. Darüber hinaus erfolgt keine Leistung bei Vorsatz des Versicherungsnehmers oder wenn jemand anderes für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind ebenfalls nicht versichert.
Empfehlung
Für jeden Verein oder Veranstalter, bei dem regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt werden, ist eine Veranstalterhaftpflicht grundsätzlich zu empfehlen. Die Veranstalterhaftpflicht schützt den Vereinsvorstand, die zahlenden Mitglieder sowie die Besucher/Teilnehmer der Veranstaltung vor den finanziellen Folgen, die durch ein Schadenereignis während der Veranstaltung, entstehen können.

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