Vereinshaftpflicht / Vereinshaftpflichtversicherung

Schäden und Unfälle, je grösser der Verein umso grösser das Risiko und die Schadenshöhe. Die vorhandenen Risiken zu erkennen und die richtige Vorsorge hierfür zu treffen gehört i.d.R. zu den Aufgaben eines Vereinsvorstandes.

Die Sicherheit im Verein kam im besonderen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit durch den tragische Unglücksfall in Bad Reichenhall als die Decke einer Eissporthalle einstürzte und es viele Todesfälle zu beklagen gab. Viele Vereinsräumlichkeiten, ob Hallen oder Sportstätten entsprechen leider nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Hieraus ergibt sich für den Vereinsvorstand beispielsweise die Frage: Worauf habe ich bei Nutzung von Räumlichkeiten zu achten? Weitaus häufiger muss richtig vorgesorgt werden wenn Veranstaltungen, Turniere, Bauvorhaben, Abbrennen eines Feuerwerks und dergleichen anstehen. Vereinssicherheit ist also nicht nur alleine an der Vereinshaftpflichtversicherung festzumachen!

Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt alle Mitglieder des versicherten Vereines, vom normalen Mitglied bis hin zu dem Vorstand des Vereins. Die Schäden, die die Mitglieder untereinander sich zufügen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hier hilft dann nur eine private Haftpflichtversicherung des Einzelnen.

Empfehlung: Wenigstens einmal pro Jahr ist der Versicherungsumfang der Vereinsversicherung zu überprüfen und bei erweiterten Vereinsaktivitäten ggf. anzupassen.

Haftung des Vereins - wem gegenüber haftet der Verein?

Der Verein haftet gegenüber dem eigenen

  • Personal,
  • Teilnehmern,
  • Zuschauern und
  • sonstigen Dritten

Risiken des Vereins

Alle Risiken des Vereinslebens lassen sich nicht versichern, hierzu ist dieses Thema zu komplex. Die folgende Aufzählung gilt somit als Beispiel und kann nicht abschliessend sein.

Der Verein haftet als Veranstalter im Innen- wie im Aussenbereich, als

  • Mieter,
  • Betreiber,
  • Grossveranstalter,
  • Festveranstalter,
  • Ausflugsveranstalter,
  • Reiseveranstalter,
  • Gastwirt,
  • Bauherr,

und in vielen weiteren Bereichen.

Haftung des Vorstandes - Aufgabe

Der Vorstand trägt die Verantwortung und ist verpflichtet den richtigen, angemessenen Versicherungsschutz zu wählen. Die vielfältigen Haftungstatbestände für den Verein und deren Organe führen die unterschiedlichsten Risiken herbei. Hier sind dann die entsprechenden Versicherungen notwendig.

Aus den folgenden Situationen entstehen sehr schnell persönliche Haftungstatbestände für die Vereins-Verantwortlichen:

  • Mitarbeiter werden nicht genügend überwacht,
  • Mitarbeiterfehlauswahl bei Einstellungen,
  • Abschluss von längerfristigen Verträgen die sich als unvorteilhaft herausstellen,
  • Zweckgebundene Spendengelder werden nicht richtig verwendet,
  • Öffentliche Mittel werden nicht richtig beantragt bzw. gänzlich versäumt,
  • Forderungsausfälle die aus der falschen Wahl von Auftragnehmern herrühren,
  • Gemeinnützigkeit wird aberkannt,
  • und vieles mehr.

Hier einige Prämienbeispiele:

Hier einige Kosten Beispiele für eine Vereinshaftpflichtversicherung:

Tanzverein 200 Mitglieder ca. 160,00 Euro
Tanzsportverein
und Durchführung einer Europameisterschaft
130 Mitglieder ca. 133,00 Euro
Tafel - Verein für Verteilung von Lebensmitteln 85 Mitglieder ca. 80,00 Euro
Backesverein
ein Sommerfest mit 500 Besuchern
130 Mitglieder ca. 107,00 Euro
Verein zur Förderung und Bildung mit Sitz in Österreich 150 Mitglieder ca. 155,00 Euro
Handwerkerverein
und 2 Ausstellungen pro Jahr mit jeweils 500 Besucher
36 Mitglieder ca. 105,00 Euro
Elternverein
und zwei öffentlichen Veranstaltungen
120 Mitglieder ca. 133,00 Euro
Kinderverein
und drei Kinderfesten
80 Mitglieder ca. 110,00 Euro
nicht eingetragener Verein
und 2 Veranstaltungen mit jeweils 400 Besucher
6 Mitglieder ca. 133,00 Euro
Pferdeverein / Pferdezuchtverein
und drei vereinseigenen Pferden
120 Mitglieder ca. 320,00 Euro
inkl. Pferdehaftpflicht
Hasenverein / Hasenzuchtverein
und drei Zuchtausstellungen mit insgesamt 1200 Besuchern
220 Mitglieder ca. 220,00 Euro
Taubenverein / Taubenzuchtverein 30 Mitglieder ca. 80,00 Euro
Vogelverein / Vogelzuchtverein und zwei Vogelschauen 120 Mitglieder ca. 120,00 Euro
Hundverein / Hundezuchtverein 90 Mitglieder ca. 105,00 Euro
Katzenverein / Katzenzuchtverein
und drei Katzenausstellungen mit jeweils 300 Besuchern
130 Mitglieder ca. 150,00 Euro
Seniorenverein 110 Mitglieder ca. 85,00 Euro
Männerverein
und Veranstalter einer Kirmes mit 1000 Besucher
36 Mitglieder ca. 180,00 Euro
Jugendverein
und drei Veranstaltungen mit jeweils 500 Besucher
76 Mitglieder ca. 133,00 Euro
Tierheimverein 90 Mitglieder ca. 105,00 Euro
Fußballverein 100 Mitglieder ca. 135,00 Euro
Tae-Kwon-Do Verein 50 Mitglieder ca. 125,00 Euro
Gesangsverein 230 Mitglieder ca. 230,00 Euro
Wissensch. Verein 160 Mitglieder ca. 134,00 Euro
Pilz- und Naturschutzverein 140 Mitglieder ca. 185,00 Euro
Geselliger Verein z.B. Billard- , Kegel-, Musikverein 80 Mitglieder ca. 95,00 Euro
Kulturverein 50 Mitglieder ca. 107,00 Euro
Faschingsverein
incl. Veranstalterhaftpflicht für Auf- und Abbau Narrenbaum
30 Mitglieder ca. 185,00 Euro
Förderverein 580 Mitglieder ca. 248,00 Euro
Motorradverein 20 Mitglieder ca. 85,00 Euro
Boxverein 50 Mitglieder ca. 123,00 Euro
Kunstverein 10 Mitglieder ca. 76,00 Euro
Theaterverein 90 Mitglieder ca. 89,00 Euro
Selbsthilfeverein 25 Mitglieder ca. 67,00 Euro
Traditionsverein
und 3 Veranstaltungen mit jew. 300 Besucher
120 Mitglieder ca. 180,00 Euro
Heimatverein
und 5 Veranstaltungen mit jew. 200 Besuchern
22 Mitglieder ca. 220,00 Euro
Förderverein
und 2 Veranstaltungen mit jew. 800 Besuchern (Kirchweihtanz, Beachparty)
12 Mitglieder ca. 294,00 Euro
Schachclub 90 Mitglieder ca. 75,00 Euro
Gartenverein und zwei Vereinsfesten 15 Mitglieder ca. 85,00 Euro
Oldtimer - Club
mit zwei Oldtimertreffen mit jeweils 500 Besuchern
115 Mitglieder ca. 146,00 Euro
Kleingartenverein 120 Mitglieder ca. 96,00 Euro
Kirchengemeinde 200 Mitglieder ca. 170,00 Euro
Kindergarten e. V.
mit 100 Kindern und 6 Erzieherinnen
70 Mitglieder ca. 214,00 Euro
Werbegemeinschaft 18 Mitglieder ca. 80,00 Euro
Forschungsverein
mit 3 Tagungen mit jeweils 400 Teilnehmern
160 Mitglieder ca. 190,00 Euro
Bürgerinitiative e.V. mit 3 Veranstaltungen 120 Mitglieder ca. 155,00 Euro
Ballettverein 70 Mitglieder ca. 80,00 Euro
Interessengemeinschaft e.V. 220 Mitglieder ca. 160,00 Euro
Kirmesverein
mit 10 Veranstaltungen p.a. mit 2000 Besuchern
60 Mitglieder ca. 273,00 Euro
Reit- , Zucht- , und Fahrverein mit drei Turniere p.a. 70 Mitglieder ca. 150,00 Euro
Stand: 2023

Veranstalterhaftpflicht

Für Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen (z.B. Gau- und Bundesfeste, Ausstellungen, Luftfahrtveranstaltungen , interne und offene Wettbewerbe, usw.) benötigt jeder Verein zusätzlich zur Vereinshaftpflicht eine eigene Veranstalterhaftpflicht.

Als Veranstalter sind Sie und alle zur Durchführung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter dafür verantwortlich, dass niemand zu Schaden kommt. Wird allerdings jemand durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit ein Schaden zugefügt, so haften Sie als Veranstalter. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn beispielsweise bei einer Veranstaltung ein oder mehrere Teilnehmer verletzt werden. Sie gilt dabei für die gesamte Dauer der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nacharbeiten. Die Veranstaltungshaftpflicht kann Sie als Veranstalter vor den finanziellen Folgen schützen. Diese beinhaltet auch die vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern und Leasinggebern. Wenn Sie die Funktion eines Veranstalters übernehmen, sind Sie laut Gesetz verpflichtet finanziell abgesichert zu sein, denn im Falle eines Schadens werden Sie in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht und haften mit Ihrem ganzen Vermögen. Weiterer möglicher Versicherungsumfang der Veranstaltungshaftpflicht:

  • Abgabe von Speisen und Getränken
  • Benutzung von Zelten, Tribünen, Podien
  • Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern u.ä.
  • Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
  • Be- und Entladeschäden
  • Vor- und Nacharbeiten
  • Internet-Technologien
  • Persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Veranstalter zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Hilfskräfte

Beispiele für mögliche Schäden:

  • Ein Besucher stolpert über ein nicht gesichertes Kabel und verletzt sich schwer
  • es kommt zu einer Panik unter den Besuchern und die Notausgangstüre lässt sich nicht öffnen
  • einstürzendes Festzelt während einer Veranstaltung
  • Schäden beim Auf- und Abbau
  • Abgabe verdorbener Lebensmittel (z.B. Salmonellenerkrankung bei den Besuchern)

Wann leistet die Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht?

Auch die Veranstalterhaftpflichtversicherung leistet nicht bei allen Schadensfällen. So sind Schäden an beweglichen gemieteten Sachen in der Regel ausgeschlossen. Wer also einen Saal mit Mobiliar und Geschirr mietet, erhält keine Leistung aus der Versicherung, wenn der Vermieter einen Schaden an diesen Sachen geltend macht. Mietsachschäden an Gebäuden (nicht Zelte) sind in der Regel mitversichert. Darüber hinaus erfolgt keine Leistung bei Vorsatz des Versicherungsnehmers oder wenn jemand anderes für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind ebenfalls nicht versichert.

Empfehlung

Für jeden Verein oder Veranstalter, bei dem regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt werden, ist eine Veranstalterhaftpflicht grundsätzlich zu empfehlen. Die Veranstalterhaftpflicht schützt den Vereinsvorstand, die zahlenden Mitglieder sowie die Besucher/Teilnehmer der Veranstaltung vor den finanziellen Folgen, die durch ein Schadenereignis während der Veranstaltung, entstehen können.

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